Dass die GEMA und YouTube bzw. Konzernmutter Google seit Jahren im Streit sind, dürfte vielen bekannt sein. Selten gibt es Songs bei YouTube Deutschland, die nicht mit dem Hinweis “Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden.” gekennzeichnet sind. Soweit, so uncool und bekannt.
Doch vor einigen Tagen bekamen wir Hinweise, dass Internetradios bei Google Werbung schalten wollten für ihre Plattform, um neue Zuhörer gewinnen zu können. Dies klappte auch einige Wochen lang ohne Probleme, bis Google eine Mail an den Werbetreibenden schickte “mit einer letzten Warnung”. Dabei ist die Rede von:
Sehr geehrte AdWords-Kundin, sehr geehrter AdWords-Kunde,
Letzte WarnungEs ist uns nicht entgangen, dass Sie trotz mehrfacher Ablehnung wiederholt Anzeigen übermittelt haben, die gegen unsere Urheberrechts-Richtlinien verstoßen.
[...]
Leiten Sie Nutzer nicht mehr auf eine Website weiter, die für den Download urheberrechtlich geschützter Fernsehsendungen, Filme oder Musik wirbt bzw. einen solchen Download ermöglicht, ohne dass eine Genehmigung der Eigentümer vorliegt. Übermitteln Sie künftig bitte keine Anzeigen oder Websites, die gegen diese Richtlinien verstoßen.
Bei dem letzten fett markierten Teilsatz “ohne dass eine Genehmigung der Eigentümer vorliegt” wurden wir schon stutzig, kennen wir doch eine ähnliche Begründung schon von den tausenden von gesperrten Videos auf YouTube. Auf Nachfrage bei Google kam dann folgende Antwort
[...]Aufgrund rechtlicher Vorgaben dürfen wir Ihre Anzeigen erst freigeben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Bewerbung der urheberrechtlich geschützten Inhalte berechtigt sind. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise eine PDF-Version des vollständigen und unterschriebenen Lizenzvertrags sein, der Ihre Vertriebsrechte bestätigt.
Füllen Sie dazu bitte das Antragsformular unter der folgenden Adresse aus, um einen Antrag auf die Bewerbung einer Website mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zu stellen. Dieser Antrag geht dann direkt an die zuständigen Kollegen, welche dann wieder auf Sie zurückkommen werden: http://adwords.google.com/support/aw/bin/request.py?contact_type=copyright&hl=de[...]
Nach telefonischer Rückfrage war dann explizit die Rede davon, einen gültigen GEMA Vertrag für Internetradios vorzuzeigen – anderenfalls wird es dem Radio nicht mehr möglich sein, Werbung auf google.de für das eigene Radio schalten zu dürfen.
Das Radio scannte also den gültigen GEMA Vertrag ein und schickte diesen an Google mit der Bitte um Prüfung. Nach etwa 2 Wochen Prüfung durch die Rechtsabteilung von Google kam eine Mail von Google mit folgendem Hinweis:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Geduld in dieser Angelegenheit. Ich habe Ihr Anliegen übernommen und habe positive Nachrichten für Sie!
Ich habe soeben eine Nachricht von den Kollegen aus der Richtlinien-Abteilung bekommen, dass Ihr Antrag für die URL xxxxxxxx.FM erfolgreich bearbeitet wurde. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Lassen Sie mich wissen, falls Sie noch Fragen haben oder ich Ihnen sonst irgendwie weiterhelfen kann. Ich bedanke mich für Ihre Geduld und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend![...]
Das Webradio ist nun also in der Lage, Werbung für sich selbst bei Google schalten zu dürfen. Allerdings zeigt auch dieser Fall ganz klar, dass sich Google und die GEMA nicht nur im Punkt YouTube gegenüber stehen und die GEMA hier einige Sachen von Google verlangt, die man so vielleicht nicht direkt erwartet hätte und im Endeffekt auch hier Werbeeinnahmen auf Seiten Google verhindert und ggf. sogar Werbeeinnahmen für die GEMA garantiert? Es ist nur eine Vermutung, aber der Verdacht liegt doch nahe, dass die GEMA hier prozentual gesehen an den Werbeausgaben der Webradios auch mitverdienen könnte, oder?
Von der GVL war im ganzen Gespräch übrigens NICHT die Rede, weshalb auch kein GVL Vertrag an Google geschickt werden musste. Schon komisch, oder?



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